Kleinanlagen zur Eigenversorgung mit Trinkwasser (Brunnen / Quellen)
Die Kenntnis der Wasserqualität Ihrer Eigenversorgungsanlage ist Grundlage für eine sinnvolle Nutzung dieses Wassers. Brunnen und Quellen sind nicht immer ausreichend gegen Verschmutzungen geschützt und können daher mit Krankheitserregern oder anderen schädlichen Stoffen belastet sein. Das Wasser kann auch natürlich vorkommende Stoffe in erhöhten Konzentrationen enthalten, wenn diese aus den wasserführenden Schichten herausgelöst werden (z. B. Schwermetalle), so dass das Wasser nicht für jede Nutzung geeignet ist.
Die Trinkwasserverordnung (Stand 18.11.2015) regelt die Anforderungen für Kleinanlagen zur Eigenversorgung mit Trinkwasser. Das sind Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 m3 Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen wird. Das zuständige Gesundheitsamt legt fest, in welchen Zeitabständen welche Untersuchungen durchzuführen sind. Die Verpflichtung zur Umsetzung der Anforderungen liegt beim Betreiber. Die Überwachung erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Wir führen für Sie die Entnahme und Untersuchung der erforderlichen Wasserproben durch, wir bewerten die Wasserqualität in Abhängigkeit von der Nutzung für Sie, wir können die Abstimmungen zum Untersuchungsumfang mit dem Gesundheitsamt durchführen und beraten Sie hinsichtlich sinnvoller Maßnahmen bei Abweichungen von den Anforderungen.
Die Trinkwasserverordnung (Stand 18.11.2015) regelt die Anforderungen für Kleinanlagen zur Eigenversorgung mit Trinkwasser. Das sind Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 m3 Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen wird. Das zuständige Gesundheitsamt legt fest, in welchen Zeitabständen welche Untersuchungen durchzuführen sind. Die Verpflichtung zur Umsetzung der Anforderungen liegt beim Betreiber. Die Überwachung erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Wir führen für Sie die Entnahme und Untersuchung der erforderlichen Wasserproben durch, wir bewerten die Wasserqualität in Abhängigkeit von der Nutzung für Sie, wir können die Abstimmungen zum Untersuchungsumfang mit dem Gesundheitsamt durchführen und beraten Sie hinsichtlich sinnvoller Maßnahmen bei Abweichungen von den Anforderungen.

Ihr Kontakt zu RK Analytik
RK Analytik
Klein & Klein GbR
Ralf & Petra Klein
Im Wiesengrund 13
53501 Grafschaft
Ust.ID DE297125852
Telefon: +49 (0) 26 41 89 02 290
Telefax: +49 (0) 26 41 89 02 299
Mobil: +49 (0) 15 117 62 95 57
E-Mail: info@wasserproben-bonn.de