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Eigenwasserversorgung


Die Kenntnis der Wasserqualität Ihrer Eigenversorgungsanlage ist Grundlage für eine sinnvolle Nutzung dieses Wassers. Brunnen und Quellen sind nicht immer ausreichend gegen Verschmutzungen geschützt und können daher mit Krankheitserregern oder anderen schädlichen Stoffen belastet sein. Das Wasser kann auch natürlich vorkommende Stoffe in erhöhten Konzentrationen enthalten, wenn diese aus den wasserführenden Schichten herausgelöst werden (z. B. Schwermetalle), so dass das Wasser nicht für jede Nutzung geeignet ist.

Die Trinkwasserverordnung 2001 (Stand 19.06.2020) regelt die Anforderungen für Kleinanlagen zur Eigenversorgung mit Trinkwasser. Das sind Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 m3 Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen wird. Das zuständige Gesundheitsamt legt fest, in welchen Zeitabständen welche Untersuchungen durchzuführen sind.

Die Verpflichtung zur Umsetzung der Anforderungen liegt beim Betreiber. Die Überwachung erfolgt durch das Gesundheitsamt.
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